Samstag, 28. Januar 2023

Umgang mit Straftätern, Gutachtern und und und

Ich bin wahrlich kein Freund der BILD-Zeitung (obwohl ich -zugegebenermaßen- öfters auf deren Artikel hinweise, oder sogar daraus zitiere ...) und schon gar nicht vom Bild-TV-Chef Strunz, aber was er hier im Kommentar zum Umgang mit Straftätern sagt, ist schlicht und einfach stimmig!

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"Wieder hat sich ein Gutachter geirrt. Und wieder sind deshalb zwei Menschen tot und viele verletzt. Ibrahim A., der Messer-Mörder aus dem Regio-Zug, sei weder für sich noch für andere eine Gefahr, testierte ein Psychiater erst vor Kurzem. Sechs Tage nach seiner Haftentlassung, die auch aufgrund des Gutachtens erfolgte, metzelte der Mann seine Opfer nieder. Die Vorstellung, dass der Falsch-Gutachter unbehelligt bleibt und womöglich gerade das nächste falsche Gutachten über einen Straftäter verfasst, während die Angehörigen der Toten am Grab um ihre Liebsten weinen, ist schmerzhaft und verstörend. Hier bedarf es eines Umdenkens. Gerichtsgutachter sollten genau wie Privatgutachter für ihre Fehler haften – mitsamt des Rechts auf Schadenersatz. Wenn dieser anders als bei Autos oder Bauwerken nicht in Geld beziffert werden kann, könnte er auf andere Art und Weise geleistet werden: Psychiater oder Psychologen, die sich geirrt haben, müssten die Pflicht haben, mit den Angehörigen der Opfer in den Dialog zu gehen, sich zu erklären, auch um Verzeihung zu bitten. Nicht Auge um Auge, aber Auge IN Auge. Kritiker werden jetzt sagen: Eine solche verpflichtende Regelung könnte den Inhalt von Gutachten beeinflussen. Das kann sein. Und es wäre gut so. Denn das nennt man Verantwortung. Und gerecht wäre es auch."


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