Montag, 9. November 2020

😷 Corona +

"Die Stadtverwaltung hat in der Folge die Allgemeinverfügung, die eine Alltagsmaskenpflicht für das gesamte Stadtgebiet vorsah, noch am heutigen Montag aufgehoben!"


Es ist ja auch was wahres dran: "dass man selbst beim Joggen oder im letzten Zipfel der Stadt Maske tragen müsse, ist unverhältnismäßig."

Die neue generelle Maskenpflicht für Düsseldorf ist rechtswidrig - click》

Zur Begründung hat das Gericht am Montag ausgeführt, die Allgemeinverfügung sei unbestimmt. Für den klagenden Bürger sei nicht eindeutig erkennbar, wo und wann er der Maskenpflicht unterliege. Vielmehr müsse er anhand unbestimmter Begriffe wie „Tageszeit, räumliche Situation und Passantenfrequenz“ selbst über das Vorliegen einer Situation entscheiden, in der ein Begegnungsverkehr „objektiv ausgeschlossen“ sei - click:


■ Aber kurios - behördlich/juristischer Irrsinn: "Die gerichtliche Entscheidung hat nur Folgen für den Bürger, der den Antrag gestellt hat. Dessen Pflicht, im Stadtgebiet eine Alltagsmaske zu tragen, ist ausgesetzt. Alle anderen Personen, die sich in Düsseldorf bewegen, müssen die Allgemeinverfügung beachten. Bis zum Freitagnachmittag lagen sechs Eilanträge gegen die Regelung vor, sagte eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts. Über die muss nun auch entschieden werden.



















Eigentlich ist es viel dunkler in unserer Stadt




aber viele Leute in vollen Strassen.
Siehe auch Torsten Sträters '12 Tips für den Lockdown' bei Nuhr (ab Minute 29):


Leipziger Verhältnisse auch bei uns - click》

aber wesentlich dezimierter














































Jetzt auch in Ihrer Tankstelle:





























































Die Gastronomie leidet besonders. Alle Vorschriften sind eingehalten - doch ... "alles bleibt zu!"


































































Türsteher auf der Schwerinstrasse




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Im Ausland geht's sehr viel ruppiger zu













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