Aufgrund wiederholter Hasskommentare einer frustrierten Menschenhasserin, werde ich speziell diese gehĂ€ssige, alte Hexe (um mal im karnevalistischen Jargon zu bleiben), ab sofort rigoros zensieren. Leider kann ich nicht identifizieren, wer sich hinter der morgendlichen Giftspritzerin verbirgt; einzig der Zeitpunkt der Kommentierung zwischen 6:50h und 7:30 Uhr lĂ€Ăt den SchluĂ zu, dass es sich immer um die selbe blöde Tussi handelt.
Zum Beispiel: als "Karnevalshasserin" um 6:51h zu 'De Zoch kĂŒtt', oder als "Morning Queen" um 6:54h zu 'FahrgĂ€ste des Abends' oder als "Gogolanerin" um 6:56h zu 'Carnival Garage Ă Gogo':
Speziell dieser letzte Kommentar schlĂ€gt dem Fass den Boden aus. Was bildet sich diese Schnepfe bloss ein?! Ich habe keinen Bock mehr, bescheuerte Hasskommentare von frustrierten Misanthropen zuzulassen. Wer solch gehĂ€ssige, asoziale Bemerkungen meint loswerden zu mĂŒssen - bitte schön.
Aber nicht mehr hier auf meinem blog!
Aber nicht mehr hier auf meinem blog!
Ein netter Fahrgast (und blog-Leser) hat mir mal zu diesem leidigen Thema folgendes gesagt: "Dieser blog ist sowas wie Dein Wohnzimmer. Dementsprechend sollte das Verhalten eines Besuchers auch das Verhalten eines Gastes sein." Ich fĂŒge hinzu: ... und sich vorher bitte die Schuhe abputzen!
Zum Thema: "Netiquette in Charts"
und auch andere klinken sich aus: "Liebe Leserinnen und Leser, im Unterschied zu vielen anderen Artikeln auf SPIEGEL ONLINE finden Sie unter diesem Text kein Forum. Leider erreichen uns zum Thema FlĂŒchtlinge so viele unangemessene, beleidigende oder justiziable ForumsbeitrĂ€ge, dass eine gewissenhafte Moderation nach den Regeln unserer Netiquette kaum mehr möglich ist. Deshalb gibt es nur unter ausgewĂ€hlten Artikeln zu diesem Thema ein Forum. Wir bitten um VerstĂ€ndnis"
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13 Kommentare:
Ach JĂŒrgen, reg´Dich doch nicht ĂŒber so´n dummes Suppenhuhn auf. Es ist UNSERE Stadt, und vor Allem - UNSER Stadtteil. Da kommt SIE nie ´ran...
Mer blieve unger uns.
Hallo JĂŒrgen,
es ist Ă€rgerlich, dumm und unverschĂ€mt wie sich manche "Zeitgenossen/innen" benehmen. Du gibt's dir so viel MĂŒhe um uns mit deiner Internetseite immer auf dem neusten Stand zu halten. Mal liebevoll, mal satirisch, aber immer mit dem nötigen Respekt.
Als Trost hier ein Spruch der genial auf die das Zusammenleben zutrifft: "Nicht nur Zarte und Milde bewohnen diese Welt, nein, auch Irre und Wilde hausen auf diesem Planeten - lassen wir nichts unversucht in dem BemĂŒhen, es mit einander auszuhalten!"?
Jrööà JĂŒnni
FĂ€llt der erste Kommentar schon unter Fremdenhass? Ziemlich verstrahlt, die Alte.
Ich weis wer die Dame ist,eine alte Bekannte von uns beiden
GrĂŒzi,DĂ€ Könich
Oh, interessant.
Aber ich wĂŒrde nicht hier auf meinem blog mit gleichem Gift zurĂŒckspritzen wollen. Das wĂŒrde ich unter 4 Augen mal KLAR STELLEN!
Hallo JĂŒrgen,
erstmal an den MĂCHTEGERN KĂNICH Kommentar Schreiber !!! Was erlaubst Du Dir Du StĂŒck SCHEIĂE !? Wer im falschen Namen irgendwelche Kommentare abgibt, egal, wann, wo und wie bewegt sich auf sehr dĂŒnnem Eis !!! Also, höchste Vorsicht !!! Das ist nur noch asozial, unterste Schublade, feige, hinterfotzig und das allerletzte. Stell Dich am besten so schnell es geht, sonst wird es sehr sehr ungemĂŒtlich fĂŒr Dich !!! Das ist ja das aller, allerletzte !!! Hast Du keine Erziehung genossen !? Oder ist Dein Leben so im Arsch, das Du aus lauter Lebensfrust falsche Namen benutzt um auf einer Plattform im Netz irgendwas raussabberst ohne Dich zu outen und dann MIT MEINEN NAMEN unterschreibst !!! Ich wĂŒnsche solchen Leuten wie Dir einfach nur die Pest & Cholera an den Hals !!! SchmeiĂ BITTE einfach nur Dein Leben weg !!! Egal wie, aber machet !!! Solche Hohlbirnen braucht MIEMAND !!! NIEMAND !!! Verpiss Dich einfach aus dem Leben !!!
So, nachdem wir heute nachmittag telefoniert haben, lieber JĂŒrgen ( minge FrĂŒng ), wollte ich das hier auf Deinem mit soviel Eifer, Liebe, Aufmerksamkeit und Hingabe gefĂŒhrtem Blog nur nochmal deutlich zur Aussage bringen: Der oben gefĂŒhrte Kommentar wo DĂ KĂNICH drunter steht war nicht von mir !!!
Ach so, nochwas Du Falsch Namen Benutzer,...ich halte es da mit Forest Gump: DUMM IST DER, DER DUMMES TUT !!! DU WIXXER, PENNER, ARSCHLOCH !!!
In diesem Sinne JĂŒrgen,...
Keep on Rockin,...
GrĂŒzi, DĂ€ ECHTE Könich
WOW
WOW, Volker, DAS IST KLARTEXT !!!
Und an der Sprache erkenne ich DEN ECHTEN KĂNICH.
Mal schauen, ob der/oder die Schreiberling soviel Eier/oder Eierstöcke hat, darauf zu antworten oder gar sich zu outen.
Das wĂŒrde ich dann sogar unzensiert durchlassen.
Ansonsten besteht mein administratorisches Problem darin, dass ich ĂŒberhaupt nicht erkennen kann, ob die Kommentare vom ECHTEM Schreiber sind oder nicht. Leider kann jeder hier beim google-blogger-Kommentar jeden Namen im Text einsetzen. :-(
Und die mail- oder URL-Adresse zeigt google auch nicht an!
Ăhhh, eines noch lieber Volker.
DEINE ENTRĂSTUNG und EMPĂRUNG IST ABSOLUT NACHVOLLZIEHBAR !
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Diese Welt ist dabei sich zu vergiften.
Und an den oder die FAKE-NEWSERin
Was geht nur in Deinem wenigen Gehirn vor?
Was mag der Grund fĂŒr solche vergifteten Attacken sein?
Und wie armselig ist Dein Leben, dass Du in solchen Aktionen Genugtuung findest?
Moin Jung,
verbal sicher ziemlich heftig meine Reaktion und Statement, aber es kann ja wohl nich angehn, das solche Figuren damit auch noch durchkommen. Zumal es auch noch UrkundenfÀlschung ist mit einem falschen anderem Namen zu unterschreiben oder einen Kommentar abzugeben !!!
Das ist KEIN Kavaliersdelikt.
Schön Tach noch,...
GrĂŒzi, DĂ€ Könich ( The One, Only and Real )
Vollkommen in Ordnung leeve Jong. 'S passt schođ€ DU darfst das hier!
Das "dĂŒnne Eis" von dem dĂ€ Könich hier schrieb könnte in der Tat sehr dĂŒnn werden fĂŒr den oder die GiftspritzerIn! Es gibt im deutschen Recht den Tatbestand der Verleumdung und/oder Rufmord. Sollten wir herausfinden, wer sich hinter diesem Subjekt versteckt, werden wir versuchen, das zunĂ€chst privat zu klĂ€ren; notfalls auch auf juristischem Wege.
Die Gerichte haben ja eh nix zu tun ...
An den, die oder die (Plural) Anonymen fake-Newser:
ICH kĂŒmmere mich drum - siehe:
Verantwortlichkeit eines Hostproviders fĂŒr einen das Persönlichkeitsrecht verletzenden Blog-Eintrag
Ende Oktober 2011 wurde aufgrund einer Klage zur Eliminierung von diffamierenden ĂuĂerungen in einem Weblog, welches von Googles Dienst blogger.com betrieben wurde, eine wichtige Entscheidung des BGH in Karlsruhe gefĂ€llt.
Auszug aus der Pressemitteilung des BGH:
Der Bundesgerichtshof hat die Voraussetzungen konkretisiert, unter denen ein Hostprovider als Störer fĂŒr von ihm nicht verfasste oder gebilligte ĂuĂerungen eines Dritten in einem Blog auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann.
Dies setzt voraus, dass der Hostprovider die im Folgenden dargelegten Pflichten verletzt hat:
Ein TĂ€tigwerden des Hostproviders ist nur veranlasst, wenn der Hinweis so konkret gefasst ist, dass der RechtsverstoĂ auf der Grundlage der Behauptungen des Betroffenen unschwer - das heiĂt ohne eingehende rechtliche und tatsĂ€chliche ĂberprĂŒfung - bejaht werden kann.
RegelmĂ€Ăig ist zunĂ€chst die Beanstandung des Betroffenen an den fĂŒr den Blog Verantwortlichen zur Stellungnahme weiterzuleiten. Bleibt eine Stellungnahme innerhalb einer nach den UmstĂ€nden angemessenen Frist aus, ist von der Berechtigung der Beanstandung auszugehen und der beanstandete Eintrag zu löschen. Stellt der fĂŒr den Blog Verantwortliche die Berechtigung der Beanstandung substantiiert in Abrede und ergeben sich deshalb berechtigte Zweifel, ist der Provider grundsĂ€tzlich gehalten, dem Betroffenen dies mitzuteilen und gegebenenfalls Nachweise zu verlangen, aus denen sich die behauptete Rechtsverletzung ergibt. Bleibt eine Stellungnahme des Betroffenen aus oder legt er gegebenenfalls erforderliche Nachweise nicht vor, ist eine weitere PrĂŒfung nicht veranlasst. Ergibt sich aus der Stellungnahme des Betroffenen oder den vorgelegten Belegen auch unter BerĂŒcksichtigung einer etwaigen ĂuĂerung des fĂŒr den Blog Verantwortlichen eine rechtswidrige Verletzung des Persönlichkeitsrechts, ist der beanstandete Eintrag zu löschen.
Durch die ZurĂŒckverweisung an das Berufungsgericht wird den Parteien Gelegenheit gegeben, dazu vorzutragen, ob die Beklagte die ihr obliegenden Pflichten erfĂŒllt hat.
Quelle und ganze Pressemeldung
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=57957&linked=pm
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