Mittwoch, 1. Juli 2020

Ab heute NEU %

Ab dem 01.07.2020 gilt der verminderte Mehrwertsteuersatz von 19% auf 16% und von 7% auf 5%. Das bedeutet unter anderem für TAXI-Unternehmer - click:



Hier mal ein wenig Insider-Info dazu:
"Ab dem 01.07.2020 gilt der verminderte Mehrwertsteuersatz.

Was bedeutet das für unser Gewerbe, für den Kunden und für Dich als Chauffeur?

Als erstes, es ist ein immenser Aufwand, auch wenn es im ersten Moment nicht so klar auffällt.

·         Da wir Tarifgebunden sind, können wir nicht einfach den Fahrpreis absenken. Es besteht keine Möglichkeit diesen „Preisvorteil“ an den Kunden weiterzugeben.

·         Somit werden die Fahrten für Fahrgäste auch nicht attraktiver und der benötigte Effekt (nämlich Kunden in den Laden zu locken) ist für uns nicht durchführbar.

·         Man könnte denken, juhu, jetzt klingelt die Kasse beim Unternehmer. Indirekt ist das richtig, da aber der verminderte Mehrwertsteuersatz nur bis zum Ende des Jahres gilt, wird der anfänglich Mehraufwand in der Buchhaltung dazu führen, dass eher mehr Kosten als Geldsegen entsteht.

·         Was aber bedeutet das für Dich als Chauffeur? Auch für Dich bleibt unterm Strich außer Mehraufwand kein wirklicher „Mehrwert“. Du musst nämlich auf folgendes achten

1.       Jeden Quittungsbeleg den Du ausfüllst, musst Du abändern. Dafür musst Du den bestehenden Mehrwertsteuersatz von 7% bzw. 19% durchstreichen und 5% bzw. 16% eintragen. Dies ist sehr wichtig und darf bitte nicht vergessen werden, da wir natürlich mit dem Finanzamt den verminderten Mehrwertsteuersatz abrechnen. Sollte also in Zukunft eine Steuerprüfung kommen, würde bei einer nicht geänderten Quittung, eine Nachforderung ins Haus stehen.

2.       Dies gilt selbstverständlich auch für alle Rechnungsfahrten, die mit einem Beleg quittiert werden. Auch hier bitte unbedingt den zurzeit verminderten Mehrwertsteuersatz eintragen.

3.       Bei EC- oder Kreditkartenbelege, die über den Drucker ausgedruckt werden, wird automatisch der verminderte Mehrwertsteuersatz mit ausgedruckt.  

Eine Bitte habe ich noch, falls Fahrgäste fragen. Bitte sagt ihnen, wir bedauern es sehr, aber leider haben wir wegen der oben bereits angesprochenen Tarifpflicht keine Möglichkeit den Steuernachlass an sie weiterzugeben. Dies könnte frühestens mit einer Tarifänderung stattfinden. Diese ist aber in einer so kurzen Zeit nicht durchführbar." 




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