Donnerstag, 26. April 2018
RASER: 30 Monate Freiheitsstrafe!
YES.
SO
gehts!
"Der Raser wurde deshalb in Abwesenheit von einem schweizerischen Gericht wegen "Gefährdung des Lebens und wiederholter grober qualifizierter Verletzung der Verkehrsregeln" zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt." -
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