Montag, 9. November 2020

đŸ˜· Corona +

"Die Stadtverwaltung hat in der Folge die AllgemeinverfĂŒgung, die eine Alltagsmaskenpflicht fĂŒr das gesamte Stadtgebiet vorsah, noch am heutigen Montag aufgehoben!"


Es ist ja auch was wahres dran: "dass man selbst beim Joggen oder im letzten Zipfel der Stadt Maske tragen mĂŒsse, ist unverhĂ€ltnismĂ€ĂŸig."

Die neue generelle Maskenpflicht fĂŒr DĂŒsseldorf ist rechtswidrig - click》

Zur BegrĂŒndung hat das Gericht am Montag ausgefĂŒhrt, die AllgemeinverfĂŒgung sei unbestimmt. FĂŒr den klagenden BĂŒrger sei nicht eindeutig erkennbar, wo und wann er der Maskenpflicht unterliege. Vielmehr mĂŒsse er anhand unbestimmter Begriffe wie „Tageszeit, rĂ€umliche Situation und Passantenfrequenz“ selbst ĂŒber das Vorliegen einer Situation entscheiden, in der ein Begegnungsverkehr „objektiv ausgeschlossen“ sei - click:


■ Aber kurios - behördlich/juristischer Irrsinn: "Die gerichtliche Entscheidung hat nur Folgen fĂŒr den BĂŒrger, der den Antrag gestellt hat. Dessen Pflicht, im Stadtgebiet eine Alltagsmaske zu tragen, ist ausgesetzt. Alle anderen Personen, die sich in DĂŒsseldorf bewegen, mĂŒssen die AllgemeinverfĂŒgung beachten. Bis zum Freitagnachmittag lagen sechs EilantrĂ€ge gegen die Regelung vor, sagte eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts. Über die muss nun auch entschieden werden.



















Eigentlich ist es viel dunkler in unserer Stadt




aber viele Leute in vollen Strassen.
Siehe auch Torsten StrĂ€ters '12 Tips fĂŒr den Lockdown' bei Nuhr (ab Minute 29):


Leipziger VerhĂ€ltnisse auch bei uns - click》

aber wesentlich dezimierter














































Jetzt auch in Ihrer Tankstelle:





























































Die Gastronomie leidet besonders. Alle Vorschriften sind eingehalten - doch ... "alles bleibt zu!"


































































TĂŒrsteher auf der Schwerinstrasse




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Im Ausland geht's sehr viel ruppiger zu













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