Mittwoch, 13. Juni 2018

Zum Berufungsverfahren 'Unterlassene Hilfeleistung'

In der heutigen Berufungsverhandlung erfuhren wir, dass sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Amtsgerichts vom 26.2.2018 Berufung eingelegt hatten. Von der Verteidigung konnte man das erwarten; 90 Tagessätze à 50 € erschienen dem Angeklagten wohl zu hoch. Die Zielsetzung der Staatsanwaltschaft war jedoch durch beredtes Schweigen der Staatsanwältin nicht eindeutig zu erkennen.

http://rp-epaper.s4p-iapps.com/artikel/790119/30948502

"Häufig wird vom § 323 c StGB als zahnlosem Tiger gesprochen. Verurteilungen wegen unterlassener Hilfeleistung sind relativ selten. Im Grunde richtet sich das Gesetz an jeden. Es spielt dabei keine Rolle, ob jemand an einem Unfall beteiligt ist oder nicht. Selbst wenn jemand schuldlos, z. B. als Passant, in eine Situation mit Unglücksfall gerät, ist er verpflichtet, Hilfe zu leisten. Tut er das nicht, ist es eine unterlassene Hilfeleistung."



In den Schlußpladoyers forderte die Staatsanwältin ein halbes Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung, der Verteidiger forderte Freispruch.

DAS URTEIL:
Beide Berufungen werden abgewiesen. Es bleibt beim bisherigen, vom Amtsgericht Düsseldorf verhängten Urteil zur Zahlung einer Strafe von 4.500,-€
Der Richter wies den Angeklagten explizit auf seine Verantwortung auch Mitmenschen gegenüber hin und bemängelte sein nicht vorhandenes Verständnis und Sorge auch für Andere. Weiterhin wurden die Angriffe der Verteidigung auf die Hauptbelastungszeugin kritisiert.

Anmerkungen meinerseits:
Der Verteidiger hatte zum wiederholten mal meine ausführliche Anzeige bei der Polizei, sowie meine Beweisbeschaffung und Information für Polizei und Gerichte, verlesen lassen. Ich kam mir fast wie ein Angeklagter vor, der sich der unerlaubten Einmischung in das deutsche Justizsystem schuldig gemacht hatte. Dieser Verteidiger nannte es "extremer Belastungseifer" des Zeugen.

 Die juristische Auslegung des Begriffs "Belastungseifer" besagt, dass z.B. ein Zeuge "verleumderische Sachverhalte vorträgt, die den Angeklagten zwar in ein schlechtes Licht rücken, jedoch zum eigentlichen Tatvorwurf nichts beitragen und damit nicht sachdienlich sind".

Soso, wenn man als engagierter Bürger versucht, zur Wahrheitsfindung beizutragen - also mithilft, einen Sachverhalt durch klare Definitionen und Vorlage von Beweisen zu klären - so kann das also gegen einen ausgelegt werden. Herr Verteidiger: Sie sollten den Ball ganz flach halten!


Trotz anfänglicher Gelassenheit war ich durch die Ausführungen des Verteidigers so zornig, dass ich ihm gerne noch etwas zu seiner Verteidigungsstrategie gesagt hätte. Nach Prozessende ergab sich vor dem Gerichtsgebäude die finale Möglichkeit dazu. So ergab sich dieser Dialog:
 FAMOUS LAST WORDS
Ich: "Kann ich mal ein paar Worte mit Ihnen wechseln? Ist die Sache nun vorbei, oder gehen Sie nochmal in Berufung?"
Er: "Dazu werde ich Ihnen jetzt nichts sagen, dazu muss ich erst mit meinem Mandanten sprechen."
Ich: "Das trifft sich gut. Ich wollt Ihnen auch was sagen - doch jetzt sage ich Ihnen besser nichts!"


Ob es nun noch eine Revision gibt? Gewinnen würde bestimmt nur iner ...
Siehe auch: "● Unterlassene Hilfeleistung - Das Urteil"


PS. Ich bin froh und dankbar, hier auf meinem blog, sozusagen als 'Tagebucheintrag', meinem Frust über derartiges Verhalten, Ausdruck verleihen zu können und mir das alles von der Seele schreiben zu können.

Vielen Dank an die Zuschauer (Jünni!, Elli/Uwe) die uns großen moralischen Beistand gegeben haben.

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