Donnerstag, 21. April 2016

Fall Erdowahn - "Majestät..."

Vorab: "NRW will Beleidigungsparagraf vor Sommerpause kippen" 
"Maas will Majestäts-Paragrafen sofort abschaffen"
https://www.youtube.com/watch?v=tG-ha63qsqk

"Böhmermanns Majestätsbeleidigung - Komplette Bundespressekonferenz vom 11. April 2016"
click Foto oben zur Fragestunde im Deutschen Bundestag

Ein interessanter Kommentar dazu ... allerdings eher contra. 
Zitat: "Hans_Otto_Sallmann  /
Den Straftatbestand der Majestätsbeleidigung gibt es nicht. Paragraf 103 des Strafgesetzbuchs so zu bezeichnen mag im lockeren Gespräch als witzig gemeinte Überspitzung noch angehen. In einer offiziellen Verlautbarung eines Justizministers ist dies jedoch indiskutabel. Noch unsinniger ist die Bezugnahme des Ministers auf das "Menschenbild des Mittelalters."
Die Strafbestimmung, um die es geht, entstammt keineswegs, wie es vom Minister suggeriert wird, der feudalistischen Epoche und bezweckt auch nicht die Verteidigung der Throne und Herrscher gegen wackere Demokraten und Denker.
§ 103 StGB in der geltenden Form ist im Jahre 1953 vom Bundestag der damals sehr jungen Bundesrepublik unter dem noch frischen Eindruck schlimmster Gewaltherrschaften in das Strafgesetz eingefügt worden. Dabei hatte man nicht die Befindlichkeiten irgendwelcher Despoten im Sinn, sondern den Ehrenschutz der Repräsentanten freiheitlicher und demokratischer Staaten.
Dabei sollte es bleiben.
Zum einen ist es heutzutage normal, die Missachtung eines gewählten Repräsentanten auch als Beleidigung desjenigen zu empfinden, der sich von diesem vertreten lässt.
Zudem ist vor einem Typen wie Böhmermann auch ein honoriges, verdienstvolles und von seinem Volk verehrtes Staatsoberhaupt nicht vor Verunglimpfungen sicher.
Eine schwerwiegende obszöne und vom Fernsehen verbreitete Beleidigung eines staatlichen Repräsentanten, wie es der Auftritt dieses "Satirikers" darstellt, kann daher durchaus zu einer Belastung zwischenstaatlicher Beziehungen führen, insbesondere dann, wenn die Stimmung in der Bevölkerung des von diesem repräsentierten Staates durch aufpeitschende Berichterstattung und Kommentare in der Presse und in den digitalen Netzwerken angeheizt wird.
Es wäre sogar zu befürchten, dass sich im Volk des verletzten Staatsrepräsentanten eine gefährliche Gewaltbereitschaft entwickelt, was wiederum unkalkulierbare Eskalationen zur Folge haben könnte.
Ob die Beleidigung des Repräsentanten eines fremden Staates härter zu ahnden ist als die einfache Beleidigung einer einzelnen Privatperson oder nicht, sollte die Politik in Ruhe überdenken, bevor sie zur Regelung eines Einzelfalles im Schnellverfahren das Gesetz zurechtbiegt, was im Übrigen schon für sich immer eine höchst dubiose Sache ist.

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https://www.youtube.com/watch?v=r_Pf7Lycm2E

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