Das hat der Bundesgerichtshof in letzter Instanz entschieden:
Bundesgerichtshof urteilt: "UBER Black ist unzulässig":
"Ein Limousinenservice darf nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) keine Fahrten wie ein Taxi anbieten."
SPON: "Geschäftsmodell von Uber Black ist in Deutschland unzulässig"
Reuters: "BGH - Modell von Uber Black war rechtswidrig"
Bundesgerichtshof urteilt: "UBER Black ist unzulässig":
"Ein Limousinenservice darf nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) keine Fahrten wie ein Taxi anbieten."
SPON: "Geschäftsmodell von Uber Black ist in Deutschland unzulässig"
Reuters: "BGH - Modell von Uber Black war rechtswidrig"
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