Was für eine unfassbare Situation.
Der Taxikollege stand mit dem Wagen vorne rechts bei rot vor der Ampel und wartete auf grün.
Dann kam (wohl mit sehr hoher Geschwindigkeit) aus Richtung Maximilian-Weyhe-Allee der dunkle Van und krachte frontal ins Taxi.
Das Taxi wurde fast 20 Meter in die RatingerStraße geschoben; über Poller und Bürgersteig.
Es kamen Personen zu Schaden. Genaueres wurde nicht mitgeteilt.
Aus Polizeipresse:
"Nach den vorläufigen Ermittlungen der Polizei stand ein 40 Jahre alter Mann mit seinem VW auf dem linken Fahrstreifen der Ratinger Straße und wartete an der dortigen Ampel auf Grünlicht. Neben ihm stand ein Taxi (Daimler Chrysler) auf dem rechten Fahrstreifen. Ein aus Richtung Maximilian-Weye-Allee kommender Daimler fuhr plötzlich laut Zeugenaussagen mit hoher Geschwindigkeit geradeaus in den Kreuzungsbereich der Heinrich-Heine-Allee ein. Der Wagen prallte frontal mit dem Taxi zusammen und touchierte dabei auch den VW. Bei dem Unfall erlitt der 41 Jahre alte Unfallverursacher schwere Verletzungen und musste zur stationären Versorgung in eine Klinik eingeliefert werden. Der Taxifahrer (51 Jahre alt) konnte nach ambulanter Behandlung das Krankenhaus wieder verlassen. Der VW-Fahrer blieb unverletzt. Der Sachschaden wird auf 50.000 Euro geschätzt.
Dem 41-Jährigen wurde in der Klinik eine Blutprobe entnommen.
Mehrere Zeugen berichteten, dass der Fahrer auf der Maximilian-Weye-Allee einige Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit überholt habe und dabei auch über die Gegenfahrbahn gefahren sei.
Das angeforderte Verkehrsunfallaufnahmeteam sicherte die Unfallspuren"
später erhielt ich folgende Mitteilung:
"Von Herzinfarkt kann hier wohl kaum die rede sein denn gem. Verfahrenseröffnung
durch die Polizei werden dem Fahrer bzw. Halter des Vans folgende Vorwürfe
gemacht:
-Gefährdung des Straßenverkehrs durch Fahren unter Einfluss berauschender Mittel (§ 315c StgB)
-Anordnen oder Zulassen (als Halter) des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Führerschein (Par. 21 Abs. 2 Nr. 3 StVG)
-Gefährdung des Straßenverkehrs durch Fahren unter Alkoholeinfluss (Par. 315c StgB)
Ein Strafverfahren wurde eingeleitet!"
-Gefährdung des Straßenverkehrs durch Fahren unter Einfluss berauschender Mittel (§ 315c StgB)
-Anordnen oder Zulassen (als Halter) des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Führerschein (Par. 21 Abs. 2 Nr. 3 StVG)
-Gefährdung des Straßenverkehrs durch Fahren unter Alkoholeinfluss (Par. 315c StgB)
Ein Strafverfahren wurde eingeleitet!"
und wieder denk ich daran, ständig mit einem Bein im Krankenhaus zu stehen ...
3 Kommentare:
Der Fahrer de Vans hatte angeblich ein Herzinfakt und verlor deshalb die Kontrolle
Der Fahrer des Vans hatte angeblich einen Herzinfakt und verlor deshalb die Kontrolle über sein Fahrzeug.
Von Herzinfarkt kann hier wohl kaum die rede sein denn gem. Verfahrenseröffnung durch die Polizei werden dem Fahrer bzw. Halter des Vans folgende Vorwürfe gemacht:
-Gefährdung des Straßenverkehrs durch Fahren unter Einfluss berauschender Mittel (§ 315c StgB)
-Anordnen oder Zulassen (als Halter) des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Führerschein (Par. 21 Abs. 2 Nr. 3 StVG)
-Gefährdung des Straßenverkehrs durch Fahren unter Alkoholeinfluss (Par. 315c StgB)
Ein Strafverfahren wurde eingeleitet!
Kommentar veröffentlichen