Montag, 15. September 2014

Es ist dann doch noch bemerkt worden:












 Bin gespannt, was hier die Unfallursache war.

Folgende - leider anonyme - Mitteilung erreichte mich:
"Von Herzinfarkt kann hier wohl kaum die rede sein denn gem. Verfahrenseröffnung durch die Polizei werden dem Fahrer bzw. Halter des Vans folgende Vorwürfe gemacht:
-Gefährdung des Straßenverkehrs durch Fahren unter Einfluss berauschender Mittel (§ 315c StgB)
-Anordnen oder Zulassen (als Halter) des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Führerschein (Par. 21 Abs. 2 Nr. 3 StVG)
-Gefährdung des Straßenverkehrs durch Fahren unter Alkoholeinfluss (Par. 315c StgB)
Ein Strafverfahren wurde eingeleitet!"

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