Freitag, 22. Dezember 2017

In dubio pro reo?

"In dubio pro reo" ... heißt es so schön. Doch lassen mich so manche "Verteidigungskünstler" in letzter Zeit erschauern:
1.)  Auf der A4 rast ein Irrer mit 200km/h. Besoffen! Fast 2 Promille! Unfall 1 Tote.
Das Urteil: 3 Jahre Führerscheinentzug. UNGLAUBLICH - und der Verteidiger will auch noch in Revision gehen ... Lebenslängliches Fahrverbot wäre hier angemessen.
2.)  Der BvB-Bus-Börsen-Bomber. Die Verteidigung argumentiert: "Von den 65 Metallstiften seien höchstens zwei in den Bus eingedrungen, weshalb zu Gunsten des Angeklagten angenommen werden müsse, "dieser habe den Bus tatsächlich gar nicht treffen und Menschen verletzen wollen, sondern den Abschusswinkel bewusst so gewählt, dass dies möglichst vermieden wird". Solch eine Argumentation entzieht sich meinem (hoffentlich gesunden) Menschenverstand.
3.) "Loveparade-Prozess: Verteidiger fordern Einstellung" 
Die Argumentation hier: "...außerdem müssen alle Unterlagen des Untersuchungsausschusses zur Kölner Silvesternacht hinzugezogen werden. Dies sei wichtig, weil die Rolle der Polizei bei der Loveparade beleuchtet werden müsse." 
WAS HAT DIE KÖLNER SILVESTERNACHT MIT DER DUISBURGER LOVEPARADE-KATASTROPHE ZU TUN???
4.) Der Prozess um den Tod einer Radfahrerin bei einem illegalen Autorennen in Köln soll am 12. März 2018 neu beginnen: "Kölner Raser-Prozess wird neu aufgerollt"

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