Mehr Sicherheit an Silvester und Neujahr
Die Landeshauptstad
t hat Vorkehrungen getroffen. Seitens der Stadt gibt es ein Feuerwerksverbo
t in der Altstadt und verbesserte Beleuchtung am Burgplatz-
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In der Silvesternacht ist das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpe
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in der Düsseldorfer Altstadt verboten. Das dient dazu, die Zahl der
Verletzungen und Gefährdungen von Menschen durch unsachgemäßen Gebrauch
von Feuerwerkskörpern zu reduzieren. Verboten sind Feuerwerkskörper,
die nur wenige Tage vor Silvester an Privatpersonen über 18 Jahren
abgegeben werden dürfen, wie Raketen, Böller und Feuerwerksbatterien. Erlaubt bleibt dagegen so genanntes Jugendfeuerwerk, wie etwa Wunderkerzen und Bodenfeuerwirbel, also Feuerwerkskörper, die ganzjährig und an Menschen ab 12 Jahren abgegeben werden dürfen. Das Feuerwerksverbot
wird von Sonntag, 31. Dezember, 20 Uhr bis Montag, 1. Januar 2018, 6
Uhr gelten. Während dieser Zeit ist es im öffentlichen Straßenraum in
der Altstadt verboten, Feuerwerkskörper
der Kategorie F2 mitzuführen oder gar zu entzünden. Das Verbot umfasst
nicht nur den Burgplatz, sondern ein Gebiet von der Ratinger Straße im
Norden, der Heinrich-Heine-Allee im Osten, der Flinger Straße und dem Gebiet um den Alten Hafen im Süden und dem Rhein im Westen.
Die Irren sind los: "Tausende stehen für Silvester-Knaller an" - click:
Wie bei den Hosen: Doppelkonzert der Gruppe "ZUH":
Nur gut, dass es heute abend regnen soll - sonst wäre das eine prima Grundlage für ein Osterfeuer ... click: Das Wetter:
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