Die Frankfurter Allgemeine Zeitung schreibt dazu:
"Der umstrittene
Fahrdienst Uber will seine Dienste trotz des Verbots des Landgerichts
Frankfurt weiter anbieten. „Uber wird seine Tätigkeit in ganz
Deutschland fortführen und wird weiterhin Uber Pop Mitfahrdienste über
die Uber App anbieten“, teilte das Unternehmen in einem schriftlichen
Statement mit. Mit „Uber Pop“ vermittelt das Unternehmen private
Mitfahrgelegenheiten. Der Limousinenservice „Uber Black“ ist von der
Frankfurter Entscheidung nicht betroffen.
Die Richter des Landgerichts Frankfurt hatten dem Taxi-Konkurrenten Uber in einer einstweiligen Verfügung deutschlandweit die Vermittlung von Fahrern untersagt. Bei Verstößen drohen dem amerikanischen Start-Up bis zu 250.000 Euro Strafe je Fahrt oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten.Die Richter monieren, dass mit der App gegen das Personenbeförderungsgesetz verstoßen wird. Es würden gegen Entgelt Personen befördert, „ohne im Besitz einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz zu sein“. Zwar erbringe der Vermittlungsdienst Uber nicht selbst die Beförderungsleistung, dennoch sei das Unternehmen „als Teilnehmerin an einem von dem jeweiligen Fahrer begangenen Verstoß anzusehen“.
Das Landgericht Frankfurt am Main habe die einstweilige Verfügung zu Unrecht erlassen, teilte Uber nun mit. Das Unternehmen werde gegen den Beschluss 'Widerspruch einlegen und, falls erforderlich, darüber hinaus alle Rechtsmittel ausschöpfen'."
Die Rheinische Post: "Uber will trotz Verbots in Deutschland weitermachen"
Ein guter Leserkommentar dazu:
"Jürgen Fritz
Nicht ohne guten Grund gibt es in Deutschland Regeln, für den gewerblichen Personentransport. Wie oft fordern z. B. Eltern Überprüfungen von Bussen für Schulfahrten an. Busse müssen öfter zum TÜV als 'normale' Kfz. Und es hat auch gute Gründe, Taxen in diese Regeln einzubeziehen. Sie sind schließlich Teil unseres öffentlichen Personennahverkehrs. So besteht für sie eine grundsätzlich Beförderungspflicht. Taxifahrer müssen bestimmte Prüfungen (so z. B. Ortskenntnisprüfungen) ablegen. Sie müssen sich gesundheitlich überprüfen lassen usw. . Ganz zu schweigen von den versicherungsrechtlichen Fragen. Klar, auch bei den Taxifahrern gibt es schwarze Schafe. Unlängst war ich mit einer Gruppe in Hamburg. Ortskenntnis des Fahrers, na ja, er fand einen Kollegen, der einen anderen Teil unserer Gruppe fuhr und folgte ihm dann, beim Gepäck ausladen - Fehlanzeige, sitzenbleiben und kassieren ist bequemer. Oder abends die Geschwindigkeitsregeln außer Acht lassen, kein Problem. Dagegen steht aber die wohl deutlich überwiegende Mehrzahl von Taxifahrern und -fahrerinnen, die sich für das Wohl ihrer Fahrgäste verantwortlich fühlen. Und letztlich bleibt die Frage der möglichen Abgabenhinterziehung durch die Uber - Fahrer. Ich erinnere mich noch zu gut, wie hier in den Foren die Köpfe und Höchststrafen für prominente Steuerhinterzieher gefordert wurden. Und jetzt? Wo bleibt da der Aufschrei? Die Ankündigung von Uber, das geltende Recht vorsätzlich zu mißachten, setzt dieser 'Firma' die Krone auf. Ich wünsche ihr, daß zahleiche Verstöße gegen die Einstweilige Anordnung der Justiz gemeldet und entsprechend der Androhung geahndet werden. Spätestens dann erledigt sich das Problem mangels Gewinn."
auch: "Ordnungsamt verfolgt Fahrer des Taxidiensts Uber"
und "Düsseldorf bereitet Verbot von Uber vor"

1 Kommentar:
ein modernes, zukunftsweisendes Geschäftsmodell wird mal wieder von "Ewig Gestrigen" ausgebremst ...
diese technophobe Leidenschaft erinnert mich an so skurrile Exzesse wie den "Red Flag Act" aus dem 19.Jh. (GB) ...
da hatte die Pferdekutscherlobby (i.e. Taxi-Unternehmen) durchgesetzt, daß vor einem (zu der Zeit modernen) Dampfwagen (i.e. Uber-Online-Plattform) ein Fußgänger mit einer roten Fahne voraus zu laufen hatte, zur Warnung der Bevölkerung ...
so kann man natürlich auch Konkurrenz ausschalten ... für'ne gewisse Zeit zumindest :-)
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