Montag, 13. Juli 2020

Neuer Radweg Karlstrasse







Es hätte auch so enden können:


"Pop-Ups"
Unfallrisiko Radler vs. PKW - click:

1 Kommentar:

Gerold hat gesagt…

Radfahrer dürfen wie jeder andere Verkehrsteilnehmer auch auf der Fahrbahn fahren,
es sei denn es besteht Radwegbenutzungspflicht, was durch die Verkehrsschilder
237,240 und 241 gekennzeichnet sein muss.
Ein lediglich aufgemaltes Fahrradsymbol hat also keine verkehrsrechtliche Bedeutung.
Als Rennradfahrer möchte man wahrscheinlich schnell fahren und nicht durch Radwegabsenkungen in Ausfahrtbereichen daran gehindert werden.