Der heutige Montag stand ganz im Focus der Urteilsverkündung des von mir angestrengten Prozesses wegen 'Unterlassener Hilfeleistung'.
Endlich ein Urteil.
Zur Berichterstattung des WDR "Herzloser Senior läßt blutende Nachbarin im Treppenhaus liegen" - click:
Es ging hier um nichts anderes, als einem Menschen, der sich dramatisch asozial und rücksichtslos verhalten hatte, eine Art Denkzettel zu verpassen, auf das sich dieser Kerl seiner Tat - oder besser: Untat - bewußt würde. Ob allerdings die gerechte Geldstrafe in Höhe von 4.500,- € sein Verhalten ändern wird, bleibt abzuwarten und wird von mir auch stark bezweifelt; denn dieser Stinkstiefel hat weder in der Zeit seit dem Vorfall, noch während den Verhandlungstagen, auch nur ein Fünkchen Reue oder Einsicht gezeigt, geschweige denn sich entschuldigt.
Meine Empörung war verständlicherweise riesengroß. Zumindest verschafft es ein Gefühl der Genugtuung, dass die vorsitzende Richterin den Angeklagten bei ihrer Urteilsbegründung sehr deutlich auf sein Fehlverhalten hingewiesen hat und explicit die Verpflichtung zur Hilfe herausgestellt hat.
Leider wird meine liebe Doris für immer an den Folgen des Unfalls leiden müssen - wegen verspäteter Hilfe.
Der Chef-Gerichtsreporter der RP schreibt:
Zur Berichterstattung resp. zum Sachverhalt würde ich gerne noch hinzufügen, dass die Formulierung "das Sturzopfer hatte dennoch Glück: Der durch die Zeugin alarmierte Notarzt brachte sie in eine Klinik,
dort konnte sie ihre Kopfverletzungen fast komplett auskurieren." ziemlich verharmlosend gewählt wurde.
Selbstverständlich hat ein Notarzt solch eine Schwerverletzte in eine Klinik zu bringen (hier die Uni-Kliniken! zum Glück!) und die Kopfverletzungen sind mitnichten fast komplett auskuriert.
Vielleicht mal die Protagonisten auch interviewen oder gut recherchieren.
Dem Herrn Verteidiger möchte ich gerne auch noch ein paar Zeilen widmen.
Überflüssig zu erwähnen, dass es sein Job ist, möglichst viel für seinen Mandanten herauszuholen. Wenn aber sein Schlußplädoyer damit beginnt 'Freispruch' und 'Einstellung des Verfahrens' zu fordern, und die Richterin dieses sofort ablehnt (!), wirft das nicht gerade ein gutes Licht auf seine Reputation. Desweiteren waren seine Einlassungen derart hanebüchen, dass ich hier nur drei Beispiele anführen möchte:
"Sie habe geschnarcht und anhand ihrer Körperhaltung habe er geglaubt, sie würde schlafen" ... so die Formulierung der Verteidigung. - Er meinte wohl wirklich, es als bequemes Nickerchen zu bezeichnen, wenn man mit den Beinen auf den Stufen der Treppe und in einer Blutlache liegt! (siehe hierzu Foto im Bericht der BILD, weiter unten)
"Sein Mandant habe kein Blut gesehen..." - Gerne hätte ich ihm noch die Fotos von Doris' blutverschmierter Kleidung gezeigt, die ich aus dem Schockraum der Uni-Klinik bekommen hatte!
Bis hin zu der abstrusen Behauptung, dass sogar die Hauptzeugin - die ihr schliesslich das Leben gerettet hat - eine Mitschuld treffe!
● Hey Mann. Es geht hier um
Unterlassene Hilfeleistung und nicht darum, Zeugen oder Betroffene als unglaubwürdig darzustellen!!!
Vielleicht mögen manchem meine vorstehenden Ausführungen zu intim vorkommen. Doch es handelte sich hier um einen öffentlichen Prozess, der zudem noch medial breit aufgearbeitet wurde und wird. Glücklicherweise.
Dieser Vorfall ging mir sehr sehr nahe und von daher ist es doch nur verständlich, dass ich aus meinem Herzen keine Mördergrube machen möchte.
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