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Zunächst hieß es, dass der RedBull-König seinen österreichischen Spartensender (der übrigens durchaus gute Filme, Dokumentationen und Sport! zeigt) aus Rentabilitätsgründen einstellen wird. Nun kommt heraus, dass Mitarbeiter einen Betriebsrat gründen wollten und dies dem Alleinherrscher überhaupt nicht gefallen hat. Unterm Strich - die Mitarbeiter kuschen und alles ist wieder heil. Siehe auch: ZAPP (ab Minute 9:15h)
und FAZ: "Salzburger Festspiele mit Red-Bull-Dröhnung"
Apropos Österreich:
"Es gibt Kein Ermittlungsverfahren wegen 'Hakenkreuz-Schnitzel'"
In der Mitteilung der Staatsanwaltschaft Mainz heißt es dazu: "Die von einigen Anzeigeerstattern genannte Vorschrift des Paragrafen 103 StGB (Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten) ist schon deshalb nicht erfüllt, weil sich der Beitrag ersichtlich nicht mit dem Bundespräsidenten der Republik Österreich befasst." Auf Präsidentschaftskandidaten oder sonstige Personen des politischen Lebens sei die Vorschrift nicht anwendbar.
Zudem bestehe ein Verfahrenshindernis, da weder ein Strafverlangen der
österreichischen Regierung gestellt noch eine Ermächtigung der
Bundesregierung zur Strafverfolgung erteilt worden sei.
Puhh. Da haben sie aber nochmal Glück gehabt ...
Zunächst hieß es, dass der RedBull-König seinen österreichischen Spartensender (der übrigens durchaus gute Filme, Dokumentationen und Sport! zeigt) aus Rentabilitätsgründen einstellen wird. Nun kommt heraus, dass Mitarbeiter einen Betriebsrat gründen wollten und dies dem Alleinherrscher überhaupt nicht gefallen hat. Unterm Strich - die Mitarbeiter kuschen und alles ist wieder heil. Siehe auch: ZAPP (ab Minute 9:15h)
und FAZ: "Salzburger Festspiele mit Red-Bull-Dröhnung"
Apropos Österreich:
"Es gibt Kein Ermittlungsverfahren wegen 'Hakenkreuz-Schnitzel'"
In der Mitteilung der Staatsanwaltschaft Mainz heißt es dazu: "Die von einigen Anzeigeerstattern genannte Vorschrift des Paragrafen 103 StGB (Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten) ist schon deshalb nicht erfüllt, weil sich der Beitrag ersichtlich nicht mit dem Bundespräsidenten der Republik Österreich befasst." Auf Präsidentschaftskandidaten oder sonstige Personen des politischen Lebens sei die Vorschrift nicht anwendbar.
Puhh. Da haben sie aber nochmal Glück gehabt ...
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