Ab dem 01.07.2020 gilt der verminderte Mehrwertsteuersatz von 19% auf 16% und von 7% auf
5%. Das bedeutet unter anderem für TAXI-Unternehmer - click:
Hier mal ein wenig Insider-Info dazu:
"Ab dem 01.07.2020 gilt der verminderte Mehrwertsteuersatz.
Was bedeutet das für unser Gewerbe, für den Kunden und für
Dich als Chauffeur?
Als erstes, es ist ein immenser Aufwand, auch wenn es im
ersten Moment nicht so klar auffällt.
· Da wir
Tarifgebunden sind, können wir nicht einfach den Fahrpreis absenken. Es besteht
keine Möglichkeit diesen „Preisvorteil“ an den Kunden weiterzugeben.
· Somit werden
die Fahrten für Fahrgäste auch nicht attraktiver und der benötigte Effekt
(nämlich Kunden in den Laden zu locken) ist für uns nicht
durchführbar.
· Man könnte
denken, juhu, jetzt klingelt die Kasse beim Unternehmer. Indirekt ist das
richtig, da aber der verminderte Mehrwertsteuersatz nur bis zum Ende des Jahres
gilt, wird der anfänglich Mehraufwand in der Buchhaltung dazu führen, dass eher
mehr Kosten als Geldsegen entsteht.
· Was aber
bedeutet das für Dich als Chauffeur? Auch für Dich bleibt unterm Strich außer
Mehraufwand kein wirklicher „Mehrwert“. Du musst nämlich auf folgendes
achten
1.
Jeden Quittungsbeleg den Du ausfüllst, musst Du abändern. Dafür
musst Du den bestehenden Mehrwertsteuersatz von 7% bzw. 19% durchstreichen und
5% bzw. 16% eintragen. Dies ist sehr wichtig und darf bitte nicht vergessen
werden, da wir natürlich mit dem Finanzamt den verminderten Mehrwertsteuersatz
abrechnen. Sollte also in Zukunft eine Steuerprüfung kommen, würde bei einer
nicht geänderten Quittung, eine Nachforderung ins Haus stehen.
2.
Dies gilt selbstverständlich auch für alle Rechnungsfahrten, die
mit einem Beleg quittiert werden. Auch hier bitte unbedingt den zurzeit
verminderten Mehrwertsteuersatz eintragen.
3.
Bei EC- oder Kreditkartenbelege, die über den Drucker ausgedruckt
werden, wird automatisch der verminderte Mehrwertsteuersatz mit ausgedruckt.
Eine Bitte habe ich noch, falls Fahrgäste fragen. Bitte sagt
ihnen, wir bedauern es sehr, aber leider haben wir wegen der oben bereits
angesprochenen Tarifpflicht keine Möglichkeit den Steuernachlass an sie
weiterzugeben. Dies könnte frühestens mit einer Tarifänderung stattfinden. Diese
ist aber in einer so kurzen Zeit nicht durchführbar."
Es ist der Wahnsinn. Teilweise bis zu 6 Cent günstiger!
... und alles ist auf freiwilliger Basis.
Es ist der Wahnsinn. Teilweise bis zu 6 Cent günstiger!
... und alles ist auf freiwilliger Basis.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen