Freitag, 2. Februar 2018

Manche Juristen sind dem Wahnsinn doch recht nahe:

"Das Landgericht hatte festgestellt, die Angeklagten hätten ihren Mordvorsatz "spätestens" in der Sekunde gefasst, als sie in die Kreuzung rasten. Da aber war das todbringende Geschehen schon unaufhaltsam in Gange - also zu spät, um noch einen strafbaren Tötungsvorsatz zu fassen. Die Senatsvorsitzende erläuterte dies an einem Beispiel: Wer einen Fels vom Berg rollt und erst danach erkennt, dass unten sein Feind getroffen wird, der kann nicht wegen Mordes bestraft werden. Auch, wenn er sagt: Gut, dass es ihn trifft."
Diese und andere 'Erklärungen' werden vor dem Bundesgerichtshof angeführt, der zur Prüfung des Urteils zusammengekommen ist, bei dem zwei Raser bei einer nächtlichen Amokfahrt durch Berlin, vor 2 Jahren einen Menschen getötet haben (mit 160km/h durch die Stadt) und daraufhin wegen Mordes zu lebenslänglicher Haft verurteilt wurden - click SZ: "Im Kopf eines Rasers."

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