Sonntag, 19. November 2017

Herrlich: "Lügender Lump"

Was für ein doch heutzutage selten verwendeter Begriff: "Lump".
Leider so selten verwendet, obwohl es doch so viele Lumpen gibt! Und dann wird man für den Gebrauch dieser Bezeichnung auf 4000€ verklagt?! Und das auch noch, ohne dass der so bezeichnete überhaupt davon erfahren hat?! Ja wo sind wir denn hier? "Ihr Lumpenpack und Schelmen" möchte man da den Korinthenkackern noch hinterherwerfen... Siehe: "Strafbefehl - Anwalt beschimpfte Zeigen im Gerichtssaal"

Weiteres über unsere Gerichtsbarkeit: ..."Dienstaufsichtsbeschwerde"

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