Vielen herzlichen Dank für die vielen Anrufe, Mails und Kommentare zum Thema Diebstahl-Kreditkarte-Bankauszahlung. Mal schauen, was mein Schwesterchen mit dieser 'Rückendeckung' bei der armen Bank bewirken kann.
Schön, daß es kluge und informierte Freunde gibt - Danke!
gerne geholfen!
AntwortenLöschenFrdl.Gruß + viel Erfolg
superfish + duessel-deluxe
Bei weiteren Stellungnahmen gegenüber der Bank auch darauf hinweisen,daß vor Verlassen des verschlossenen KFZ...größte Sorgfaltspflicht beim Verstauen oder Verstecken der Handtasche ausgeübt wurde.So wie immer ! Das muss sich aber mit der Anzeige und Polizeiaussage decken!
AntwortenLöschenWenn in der Waldlichtung der Wagen n i c h t verschlossen war,besteht keine Aussicht auf einen geringen Schadenersatz-Anspruch gegenüber der Bank....und deren AGB Vorschriften und den Vorschriften der beteiligten Rückversicherungs-Ges. mmmhhh....
leider zieht hier Anrechnung des sorglosen und fahrlässigen Verhaltens vor der Tat....