gerade gelesen: "Bierbikes" dürfen künftig nur mit Sondergenehmigung fahren" 23.11.2011, 14.31 Uhr Rückschlag für rollende Partytheken: "Bierbikes" mit Fass, Zapfanlage und Musik dürfen künftig nur noch mit einer Sondergenehmigung auf die Straße. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster am Mittwoch (23.11.2011) entschieden (Az.: 11 A 2325/10, 11 A 2511/10).
Das Aus droht den Spaß-Rädern, auf denen bis zu 16 Leute mitfahren, damit nicht. NRW-Städte können die Bikes mit Auflagen zulassen. Der Prozess hat bundesweit Pilotcharakter. Konkret hatten sich zwei Betreiber gegen ein Verbot der Stadt Düsseldorf gewehrt. Ja und wie kriegt man hin, dass keine Sondergenehmigung erteilt wird?? Gruß Christel
gerade gelesen:
AntwortenLöschen"Bierbikes" dürfen künftig nur mit Sondergenehmigung fahren"
23.11.2011, 14.31 Uhr
Rückschlag für rollende Partytheken: "Bierbikes" mit Fass, Zapfanlage und Musik dürfen künftig nur noch mit einer Sondergenehmigung auf die Straße. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster am Mittwoch (23.11.2011) entschieden (Az.: 11 A 2325/10, 11 A 2511/10).
Das Aus droht den Spaß-Rädern, auf denen bis zu 16 Leute mitfahren, damit nicht. NRW-Städte können die Bikes mit Auflagen zulassen. Der Prozess hat bundesweit Pilotcharakter. Konkret hatten sich zwei Betreiber gegen ein Verbot der Stadt Düsseldorf gewehrt.
Ja und wie kriegt man hin, dass keine Sondergenehmigung erteilt wird??
Gruß Christel
auch wichtig: rauchen in gaststuben MUSS bleiben.
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