Donnerstag, 9. Juni 2011

Deutsches Recht
























Gut, daß die Gauner gefasst sind!

Doch wie sieht es mit der abschreckenden Wirkung aus, wenn - wie hier bei "bewaffnetem Raubüberfall" - die Täter weiterhin auf freiem Fuß bleiben dürfen. Ich werde das dumpfe Gefühl nicht los, daß in unserem Land irgendetwas schief zu laufen droht.
Sollte ich mich bei einem solchen Raubüberfall wehren, und der Gangster würde dabei ... sagen wir mal ein Ohrläppchen einbüßen, käme ich dann hinter Gitter?
Die Opfer-Täter-Diskussion ist in vollem Gange. Du brauchst dann gute Sachverständige, Gutachter, Psychologen und: natürlich einen guten Anwalt.
Wenigstens den hab' ich!

1 Kommentar:

  1. duessel-deluxe9. Juni 2011 um 12:38

    Ach Jürgen,
    Du kommst bestimmt hinter Gitter....
    Zieh einfach im Job die Hells-Angels
    Kutte an...dann passiert Dir nix !

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